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Personalbereitstellung

Mehr Flexibilität für Sie

Bei der klassischen Arbeitskräfteüberlassung (Zeitarbeit, Personalbereitstellung, Personalleasing) stellt der Überlasser seine DienstnehmerInnen einem anderen Dienstgeber, dem Beschäftiger, zur Erbringung von Arbeitsleistungen auf Zeit zur Verfügung. Die Arbeitskräfteüberlassung unterliegt zusätzlich zu den allgemein gültigen arbeitsrechtlichen Gesetzen auch  den besonderen Regelungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und bedarf einer behördlichen Genehmigung.

Die heutigen Anforderungen an ein modernes Unternehmen erfordern ein flexibles und zeitsparendes Personalmanagement. pcp steht Ihnen hier gerne als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen zur Arbeitskräfteüberlassung. Damit Sie mit Flexibilität und Sicherheit auf zukünftige Aufträge oder unvorhergesehene Personalausfälle reagieren können, stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.

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